Sie können Ihren Termin nicht wahrnehmen?

Liebe Kundin, lieber Kunde,

wenn Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, sagen Sie mir bitte rechtzeitig Bescheid. Das bedeutet: mindestens 24 Stunden* vorher per Mail oder per Telefon, gerne auch einfach auf den AB sprechen. Nur wenn Sie mir rechtzeitig absagen, habe ich die Chance, den Termin neu zu besetzen und einen Verdienstausfall zu vermeiden. Falls Sie einmal überraschend verhindert sind, können Sie – nach Rücksprache – gerne auch eine Ersatzperson schicken, die den Termin für Sie wahrnimmt. Ansonsten gilt das Folgende als vereinbart:

Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass ich eine Stornogebühr aufrufen muss, falls Termine nicht oder nicht rechtzeitig abgesagt werden.

Das bedeutet: Ich werde Ihnen dann den Basispreis der von Ihnen gebuchten Behandlung in Rechnung stellen – unabhängig davon, aus welchen Gründen Sie den Termin nicht wahrgenommen haben. Dies geschieht gemäß § 615 des BGB, der „die Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko“ regelt und diesen Vergütungsanspruch für alle Gewerbetreibenden mit Termingeschäft bestätigt.

Bitte denken Sie also immer daran, mir rechtzeitig abzusagen! Dankeschön.


PS: Ähnlich streng muss ich leider auch sein, wenn Sie zu spät zu Ihrem Termin kommen: Im Sinne der nachfolgenden Kunden verkürzt sich Ihre Behandlungszeit dann um den Zeitraum Ihrer Verspätung – ohne, dass ich Ihnen dafür einen Preisnachlass gewähren kann. Auch wenn Sie während einer Behandlung entscheiden sollten, den Termin zu verkürzen, muss ich Ihnen den vollen Preis für die vereinbarte Behandlung berechnen.

*Die 24 Stunden beziehen sich auf reguläre Arbeitstage, das heißt: Sonn- und Feiertage werden hier nicht mitgezählt!